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SPANISH VICEROY - ROYAL AUTHOGRAPH --- 1817 --- HEAVY CONTENT
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Description
SPAIN / MEXICOVICEROY VIREY VIRREINATO
DON JUAN RUIZ DE APODACA Y ELIZA
ME
XICO, 20 de MARZO, 1817
■
VICEROY (VIREY)
■ MINISTRO DEL SUPREMO TRIBUNAL
■
GENERAL DE LA REAL ARMADA
■ SUPERINTENDENTE (CHIEF MINISTER)
~ de la REAL HACIENDA (FINANCE MINISTRY)
~ de las MINAS
~
del RAMO DEL TABACO (BRANCH of TOBACCO TRADE)
~ SUBDELEGACION de CORREOS
■
DESDE 1830:
CAPITAN GENERAL y DIRECTOR
DE LA REAL ARMADA
FROM 1830:
CAPTAIN GENERAL of the
ENTIRE SPANISH FLEET
En febrero de
1812
pasó a
La Habana
como
capitán general
y
gobernador
de la
isla de Cuba
. En septiembre de
1816
fue nombrado
virrey de Nueva España
, sustituyendo a
Félix María Calleja
el
20 de septiembre
. Recibió el mando de manos de su predecesor en un turbulento momento histórico en que los movimientos de independencia se extendían por los territorios ultramarinos de España.
El nuevo virrey ofreció el indulto a los insurrectos. Su carácter, inclinado a la comprensión y a la clemencia, produjo muy buenos resultados. Millares de insurgentes aceptaron el perdón, y tan sólo
Vicente Guerrero
en el sur y
Guadalupe Victoria
y
Nicolás Bravo
en
Veracruz
perseveraron en su rebeldía contra la Corona. Apodaca dio la orden de que los rebeldes prisioneros bajo ninguna circunstancia debían ser ejecutados sumariamente. Prohibió que los muchachos volaran cometas, porque eso representaba un serio peligro, ya que lo hacían desde las azoteas. Revisó las cuentas y encontró que Calleja las había llevado con mucho cuidado. Pagó la deuda pública, suspendió los empréstitos y restringió los ingresos a la recaudación de aduanas, impuestos y otras cuentas normales de la Hacienda. Igualmente, revitalizó el comercio y la minería tanto como pudo.
La sociedad en general sintió simpatía por el virrey y parecía que la rebelión iba apagándose por completo cuando se supo en México que el
17 de abril
de
1817
había desembarcado con tres barcos en
Soto la Marina
,
Tamaulipas
, el guerrillero liberal
Francisco Xavier Mina
y 308 voluntarios procedentes de
Londres
y
Nueva Orleans
. Mina hizo público un manifiesto afirmando que no combatía la soberanía española en sus territorios de Ultramar, sino la tiranía del rey
Fernando VII
. No obstante, se autoproclamó general del "Ejército Auxiliador de la República Mexicana" y el
24 de mayo
empezó a avanzar hacia el interior del país para unirse a los insurgentes de
Pedro Moreno
en el
fuerte del Sombrero
, al noreste de
Guanajuato
.
Apodaca envió contra Mina y sus aliados una fuerte columna al mando del mariscal de campo
Pascual Liñán
, quien después de una activísima campaña hizo prisionero a Javier Mina en el rancho del Venadito, cerca de Silao, el
27 de octubre
. Por esa victoria y siguiendo la costumbre napoleónica tan en boga, el virrey recibió el título de
Conde del Venadito
, título que suscitó numerosas burlas, incluyendo el de llamar a su esposa "la venadita".
2
Con Mina fusilado (
11 de noviembre
), la insurrección parecía nuevamente haber llegado a su fin. Las acciones de guerra en los tres primeros años de su mando las resume así un biógrafo suyo:
Acciones de guerra y fuertes conquistados, 309; en las que tuvieron los insurgentes 10.000 muertos y 6.216 prisioneros; la artillería tomada ascendió a 255 cañones, 27 obuses de todos los calibres, 10.453 armas de fuego y 5.108 blancas; los caballos tomados fueron 5.678 ensillados y 11.780 en pelo; las cédulas expedidas de indulto por el general Apodaca en todo el tiempo de su virreinato, fueron de 55.000 a 60.000, cuyas cifras expresan por sí solas su política.
Apodaca, cuyas filiaciones ideológicas lo ponían en desacuerdo con la
Constitución de Cádiz
y los regímenes liberales, llegó a concebir la idea de amurallar la
Ciudad de México
para impedir que fuera capturada por los insurgentes. Una serie de acontecimientos se precipitaron entonces. En
España
triunfaba en
1820
la
revolución liberal
. Con esto quedó definitivamente extinguido el
Virreinato de la Nueva España
y resurgieron las provincias constitucionales establecidas en 1812. La constitución fue restablecida en Nueva España el
31 de mayo
de
1820
por el virrey Apodaca. Ruiz de Apodaca pasó a ser
Jefe Político Superior de Nueva España
, con un ámbito jurisdiccional mucho más reducido que el del Virreinato, ya que solamente tenía autoridad sobre la
Provincia de Nueva España
.
En México, el
coronel
Agustín de Iturbide
, que había estado luchando contra los insurgentes mexicanos, al enterarse, al igual que otros, del restablecimiento de la
Constitución española de Cádiz
, participó en la que se conoce como la
Conspiración de la Profesa
, dirigida a obstaculizar que dicha Constitución se implantara en México. Los conspiradores de la profesa lograron que Apodaca nombrara a Iturbide comandante de las tropas del sur, e Iturbide pacta con
Vicente Guerrero
por la independencia mexicana. Apodaca tuvo conocimiento de la sublevación de Iturbide en febrero de 1821.
El
5 de julio
de 1821 Apodaca fue despuesto del cargo de jefe político superior mediante un golpe de estado efectuado por los mandos militares españoles, que de facto nombraron al mariscal de campo
Francisco Novella
como "virrey provisional". Con la retirada de los españoles de Ciudad de México, Apodaca tuvo que abandonar Nueva España y embarcar con su familia en Veracruz en el navío
Asia
, partiendo hacia La Habana en octubre de 1821.
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Die Frist beginnt frühestens einen Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Verkäufers gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie dessen Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: FINANZANTIQUARIAT HELGE KREBS-FLEISCHMANN AM KIRSCHBERG 6 DEUTSCHLAND Telefon: 06868-180885 Fax: 06868-180886 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Verkäufer keinen Wertersatz leisten. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. 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Bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels der Ware gelten - zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen - die in § 7 genannten Voraussetzungen. § 7 Haftung Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss ausgeschlossen. Sofern der Verkäufer gemäß vorstehendem Absatz für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist seine Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen er nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Diese Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder den Mangel der Ware arglistig verschwiegen hat. Der Verkäufer haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, und für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Diese Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie zugunsten sonstiger Dritter, deren sich der Verkäufer zur Vertragserfüllung bedient. § 8 Zahlungsbedingungen, Verzug und Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Die Zahlung des Kaufpreises wird unmittelbar nach Zustandekommen des Kaufvertrages fällig. Der Käufer gerät, sofern er kein Verbraucher ist, in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden. § 9 Datenschutz Dem Käufer ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. 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